Datenschutzinformationsblatt

Sommerprogramm Jugenddienst Bozen-Land KDS

Wir freuen uns darüber, dass Sie sich für unser Angebot interessieren. Sie können sich nur unter der Bedingung zu angebotenen Veranstaltungen anmelden und daran teilnehmen, wenn Sie uns bestimmte personenbezogene Daten zu Erziehungsberechtigten und teilnehmenden Personen mitteilen.

1. Zweck der Angabe Ihrer personenbezogenen Daten

Sie geben dem Jugenddienst Bozen-Land KDS bestimmte personenbezogene Daten weiter, damit Sie sich und/oder Ihr/e Kind/Kinder zu Veranstaltungen anmelden und daran teilnehmen können. Da sich die Angebote auch an minderjährige Personen richten, benötigen wir die Mithilfe und Zustimmung der erziehungsberechtigten Personen, welche dieses Informationsblatt zur Kenntnis nehmen und ggf. die Einwilligung zur Verarbeitung der fakultativen Daten erteilen. In der Folge umfasst das „Sie" sowohl die minderjährige Person als auch die erziehungsberechtigten Personen, und gehen wir davon aus, dass eine erziehungsberechtigte Person stets auch im Namen und Auftrag aller etwaig weiteren Erziehungsberechtigten spricht und handelt, was Sie durch Annahme der Datenschutzbestimmungen ausdrücklich bestätigen. Ihre (nachstehenden Arten von) personenbezogenen Daten werden ausschließlich für die Anmeldung zum und die ordnungsgemäße Erfüllung des jeweiligen Angebotes erhoben und verarbeitet. Wollen Sie bzw. Ihr/e Kind/Kinder am Angebot teilnehmen, so müssen Sie dem Jugenddienst Bozen-Land KDS nachstehende notwendigen Informationen zur Verfügung stellen. Zusätzlich können Sie Ihre Zustimmung dazu erteilen, dass wir Bilder von Ihnen und/oder Ihrem Kind/Ihren Kindern unentgeltlich für unsere Öffentlichkeitsarbeit verwenden.

2. Freiwilligkeit der Verarbeitung

Die Erhebung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten seitens des Jugenddienstes Bozen-Land KDS erfolgt freiwillig. Sie sind also nicht dazu verpflichtet, dem Jugenddienst Bozen-Land KDS irgendwelche personenbezogenen Daten zu übermitteln. Um an den Angeboten teilzunehmen, müssen Sie uns die notwendigen Daten zur Verfügung stellen.

3. Verantwortlicher für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten

Verantwortlich für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist der Jugenddienst Bozen-Land KDS („JD Bozen-Land"), Andreas-Hofer-Straße 36, 39100 Bozen, Steuernummer: 94072680211 in Person des Vorsitzenden, Tel. 0471-324753, E-Mail: info@jugenddienst.com.

4. Art der personenbezogenen Daten, die verarbeitet werden

Der Jugenddienst Bozen-Land KDS weist darauf hin, dass sowohl allgemeine personenbezogene Daten, als auch besondere Kategorien von personenbezogenen Daten (vormals „sensible Daten" genannt, also zum Beispiel Gesundheitsdaten) erhoben und verarbeitet (gespeichert, weitergegeben, usw.) werden.

5. Mitteilung der Daten an Dritte

Ihre personenbezogenen Daten können an Dritte, u.a. an die öffentliche Hand weitergeleitet werden, sofern das Angebot von dieser co-finanziert wird oder entsprechende Rückvergütungen über die bilaterale Körperschaft beantragt werden. Ihre Gesundheitsdaten können, einzig zum Schutze der Gesundheit des / der Teilnehmers*in, Dritten oder Kategorien von Dritten mitgeteilt werden, beispielsweise an Ärzte und Krankenanstalten sowie an mit der Verpflegung Betraute. Die Weitergabe erfolgt ausschließlich in jenen Fällen, wo dies notwendig erscheint und nur in dem vom Gesetz erlaubten Ausmaß. Die Weiterleitung erfolgt auch an unserem Auftragsverarbeiter, über welchen wir die Onlineanmeldung vornehmen.

6. Dauer der Verarbeitung

Ihre personenbezogenen Daten werden in der Regel und sofern nicht anders angegeben bis Ende des auf die letzte besuchte Veranstaltung oder Ihr letztes Login folgenden Kalenderjahres gespeichert (dies auch für die Ausstellung von Teilnahmebestätigungen oder wegen Kontrollen der öffentlichen Hand bei Co-Finanzierungen). Gesundheitsdaten werden hingegen, in der Regel und sofern nicht anders angegeben, automatisch sechs Monate nach Beendigung des jeweiligen Angebotes gelöscht. Einzelheiten finden Sie in der nachstehenden Übersicht.

7. Übersicht über die Verarbeitung der notwendigen personenbezogenen Daten

Folgende personenbezogene Daten werden notwendigerweise erhoben.

Datensatzbezeichnung Rechtsgrundlage DSGVO - Zweck der Datenverarbeitung Geplante Löschung Externe Weitergabe? Zweck der Weiterleitung
Vor- und Nachname
Steuernummer
Art. 6, Abs. 1, Buchst. b) – notwendig für die Teilnahme am Programm, da die Teilnehmer anagrafisch erfasst werden müssen. Ende des darauffolgenden Kalenderjahres (für die Ausstellung von Teilnahmebestätigungen; wegen Kontrollen der öffentlichen Hand bei Co-Finanzierungen) Onlineanmeldeprogramm läuft über einen angemieteten Server, der in Österreich belegen ist Art. 6, Abs. 1, Buchst. b) und c) iVm Art. 28 – Übermittlung erfolgt auf Grundlage eines Auftragsverarbeitungsvertrages
(bei Co-Finanzierungen) Öffentliche Körperschaft (bspw. Familienagentur) Art. 6, Abs. 1, Buchst. c) – vom Gesetz ist die Durchführungen von Kontrollen seitens der öffentlichen Körperschaft vorgesehen
Externe Veranstalter Art. 6, Abs. 1, Buchst. c) – notwendig, sofern der JD KDS nur die Anmeldung über die Webseite ermöglicht, die Daten aber von den externen Veranstaltern verarbeitet werden
Art. 6, Abs. 1, Buchst. c) – von den Förderkriterien der Provinz Bozen-Familienagentur für die Durchführung von Umfragen zur Einhaltung von Qualitätsstandards vorgesehen. Zwei Jahre nach Beendigung des Programms Autonome Provinz Bozen (Familienagentur) Art. 6, Abs. 1, Buchst. c): Die Förderkriterien der Autonomen Provinz Bozen sehen vor, dass diese Evaluierungen über die Einhaltung von Qualitätsstandards durchführen kann. Die Autonome Provinz Bozen wird bei den Teilnehmern Umfragen zur Qualität des angebotenen Programms durchführen.
Art. 6, Abs. 1, Buchst. b) – notwendig für den Abschluss einer fakultativen Unfallversicherung; bei bestimmten Aktionen / Programmen des JD KDS werden gesonderte Unfallversicherungen für die Teilnehmer*innen abgeschlossen Nach Beendigung des Angebots; sollte eine Schadensposition gemeldet worden sein, Löschung bei Abschluss des Versicherungsfalls Versicherungsvermittler / Versicherungsinstitut Art. 6, Abs. 1, Buchst. b) – notwendig für den Abschluss der Unfallversicherung
Art. 6, Abs. 1, Buchst. b) und c) – gesetzlich vorgeschrieben, notwendig für den Abschluss und die Durchführung der Buchhaltungsvorgänge (Belastungsnoten, Buchungssätze, Kostenrechnung,…) 10 Jahre nach Beendigung des Programms Agentur für Einnahmen Art. 6, Abs. 1, Buchst. b) und c) – notwendig für die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben und der Erfüllung der vertraglichen Pflichten
Wirtschaftsberater*in (doppelte Buchführung, Rechnungslegung) Art. 6, Abs. 1, Buchst. b) und c) – notwendig für die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben und der Erfüllung der vertraglichen Pflichten – Auftragsdatenverarbeitungsvertrag
Vor- und Nachname, Steuernummer der Eltern / erziehungsberechtigten Personen Art. 6, Abs. 1, Buchst. b) – notwendig für die Kontaktierung der Eltern / erziehungsberechtigten Personen des Teilnehmers im Bedarfsfall Ende des darauffolgenden Kalenderjahres (für die Ausstellung von Teilnahmebestätigungen; wegen Kontrollen der öffentlichen Hand bei Co-Finanzierungen) Onlineanmeldeprogramm läuft über einen angemieteten Server, der in Österreich belegen ist Art. 6, Abs. 1, Buchst. b) und c) iVm Art. 28 – Übermittlung erfolgt auf Grundlage eines Auftragsverarbeitungsvertrages
Externe Veranstalter Art. 6, Abs. 1, Buchst. c) – notwendig, sofern der JD KDS nur die Anmeldung über die Webseite ermöglicht, die Daten aber von den externen Veranstaltern verarbeitet werden
Art. 6, Abs. 1, Buchst. c) – von den Förderkriterien der Provinz Bozen-Familienagentur für die Durchführung von Umfragen zur Einhaltung von Qualitätsstandards vorgesehen. Zwei Jahre nach Beendigung des Programms Autonome Provinz Bozen (Familienagentur) Art. 6, Abs. 1, Buchst. c): Die Förderkriterien der Autonomen Provinz Bozen sehen vor, dass diese Evaluierungen über die Einhaltung von Qualitätsstandards durchführen kann. Die Autonome Provinz Bozen wird bei den Teilnehmern Umfragen zur Qualität des angebotenen Programms durchführen.
Art. 6, Abs. 1, Buchst. b) und c) – gesetzlich vorgeschrieben, notwendig für den Abschluss und die Durchführung der Buchhaltungsvorgänge (Belastungsnoten, Buchungssätze, Kostenrechnung,…) 10 Jahre nach Beendigung des Programms Agentur für Einnahmen Art. 6, Abs. 1, Buchst. b) und c) – notwendig für die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben und der Erfüllung der vertraglichen Pflichten
Wirtschaftsberater*in (doppelte Buchführung, Rechnungslegung) Art. 6, Abs. 1, Buchst. b) und c) – notwendig für die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben und der Erfüllung der vertraglichen Pflichten – Auftragsdatenverarbeitungsvertrag
Vor- und Nachname des Notfallkontakts (falls nicht Eltern / erziehungsberechtigten Personen) Art. 6, Abs. 1, Buchst. b) – notwendig für die Kontaktierung einer Kontaktperson des Teilnehmers im Bedarfsfall Ende des darauffolgenden Kalenderjahres Onlineanmeldeprogramm läuft über einen angemieteten Server, der in Österreich belegen ist Art. 6, Abs. 1, Buchst. b) und c) iVm Art. 28 – Übermittlung erfolgt auf Grundlage eines Auftragsverarbeitungsvertrages
Geburtsdatum Art. 6, Abs. 1, Buchst. b) – notwendig für die Teilnahme am Programm, da bestimmte Programme nur für Personen ab bzw. bis zu einem bestimmten Alter vorenthalten sind Ende des darauffolgenden Kalenderjahres (für die Ausstellung von Teilnahmebestätigungen; wegen Kontrollen der öffentlichen Hand bei Co-Finanzierungen) Onlineanmeldeprogramm läuft über einen angemieteten Server, der in Österreich belegen ist Art. 6, Abs. 1, Buchst. b) und c) iVm Art. 28 – Übermittlung erfolgt auf Grundlage eines Auftragsverarbeitungsvertrages
(bei Co-Finanzierungen) Öffentliche Körperschaft (bspw. Familienagentur) Art. 6, Abs. 1, Buchst. c) – vom Gesetz ist die Durchführungen von Kontrollen seitens der öffentlichen Körperschaft vorgesehen
Externe Veranstalter Art. 6, Abs. 1, Buchst. c) – notwendig, sofern der JD KDS nur die Anmeldung über die Webseite ermöglicht, die Daten aber von den externen Veranstaltern verarbeitet werden
Art. 6, Abs. 1, Buchst. b) – notwendig für den Abschluss einer fakultativen Unfallversicherung; bei bestimmten Aktionen / Programmen des JD KDS werden gesonderte Unfallversicherungen für die Teilnehmer*innen abgeschlossen Nach Beendigung des Angebots; sollte eine Schadensposition gemeldet worden sein, Löschung bei Abschluss des Versicherungsfalls Versicherungsvermittler / Versicherungsinstitut Art. 6, Abs. 1, Buchst. b) – notwendig für den Abschluss der Unfallversicherung
Wohnort (Gemeinde), Adresse (Straße, Postleitzahl, Ort) Art. 6, Abs. 1, Buchst. b) – notwendig für die Teilnahme am Programm, da bestimmte Programme nur für Personen mit Wohnsitz an einem bestimmten Ort vorenthalten sind Ende des darauffolgenden Kalenderjahres (für die Ausstellung von Teilnahmebestätigungen; wegen Kontrollen der öffentlichen Hand bei Co-Finanzierungen) Onlineanmeldeprogramm läuft über einen angemieteten Server, der in Österreich belegen ist Art. 6, Abs. 1, Buchst. b) und c) iVm Art. 28 – Übermittlung erfolgt auf Grundlage eines Auftragsverarbeitungsvertrages
bei Co-Finanzierungen) Öffentliche Körperschaft (bspw. Familienagentur) Art. 6, Abs. 1, Buchst. c) – vom Gesetz ist die Durchführungen von Kontrollen seitens der öffentlichen Körperschaft vorgesehen
Art. 6, Abs. 1, Buchst. b) – notwendig für die Teilnahme am Programm, da die Teilnehmer*innen anagrafisch erfasst werden müssen. Ende des darauffolgenden Kalenderjahres (für die Ausstellung von Teilnahmebestätigungen; wegen Kontrollen der öffentlichen Hand bei Co-Finanzierungen) Externe Veranstalter Art. 6, Abs. 1, Buchst. c) – notwendig, sofern der JD KDS nur die Anmeldung über die Webseite ermöglicht, die Daten aber von den externen Veranstaltern verarbeitet werden
Art. 6, Abs. 1, Buchst. b) und c) – gesetzlich vorgeschrieben, notwendig für den Abschluss und die Durchführung der Buchhaltungsvorgänge (Belastungsnoten, Buchungssätze, Kostenrechnung...). 10 Jahre nach Beendigung des Programms Agentur für Einnahmen Art. 6, Abs. 1, Buchst. b) und c) – notwendig für die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben und der Erfüllung der vertraglichen Pflichten
10 Jahre nach Beendigung des Programms Wirtschaftsberater*in (doppelte Buchführung, Rechnungslegung) Art. 6, Abs. 1, Buchst. b) und c) – notwendig für die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben und der Erfüllung der vertraglichen Pflichten – Auftragsdatenverarbeitungsvertrag
Besuchte Schulklasse Art. 6, Abs. 1, Buchst. b) – notwendig für die Teilnahme am Programm, da bestimmte Programme nur für Personen, die eine bestimmte Klasse besuchen, vorenthalten sind Ende des darauffolgenden Kalenderjahres (für die Ausstellung von Teilnahmebestätigungen; wegen Kontrollen der öffentlichen Hand bei Co-Finanzierungen) Onlineanmeldeprogramm läuft über einen angemieteten Server, der in Österreich belegen ist Art. 6, Abs. 1, Buchst. b) und c) iVm Art. 28 – Übermittlung erfolgt auf Grundlage eines Auftragsverarbeitungsvertrages
Externe Veranstalter Art. 6, Abs. 1, Buchst. c) – notwendig, sofern der JD KDS nur die Anmeldung über die Webseite ermöglicht, die Daten aber von den externen Veranstaltern verarbeitet werden
Telefonnummer / Handynummer der Eltern / erziehungsberechtigten Personen Art. 6, Abs. 1, Buchst. f) – berechtigtes Interesse des JD Bozen-Land KDS bei dringenden organisatorischen Angelegenheiten (Termine, Terminverschiebungen, etc.) mit den Eltern / erziehungsberechtigten Personen unmittelbar Kontakt aufnehmen zu können. Das Interesse des JD Bozen-Land KDS, organisatorische Mitteilungen hinsichtlich des Programms, an welchem das Kind / der Jugendliche teilnimmt, vorzunehmen überwiegt dem Recht auf Schutz der Daten der Eltern / erziehungsberechtigten Personen Ende des darauffolgenden Kalenderjahres (für die Ausstellung von Teilnahmebestätigungen; wegen Kontrollen der öffentlichen Hand bei Co-Finanzierungen) Onlineanmeldeprogramm läuft über einen angemieteten Server, der in Österreich belegen ist Art. 6, Abs. 1, Buchst. b) und c) iVm Art. 28 – Übermittlung erfolgt auf Grundlage eines Auftragsverarbeitungsvertrages
Externe Veranstalter Art. 6, Abs. 1, Buchst. c) – notwendig, sofern der JD KDS nur die Anmeldung über die Webseite ermöglicht, die Daten aber von den externen Veranstaltern verarbeitet werden
Telefonnummer / Handynummer des Notfallkontakts (falls nicht Eltern / erziehungsberechtigten Personen) Art. 6, Abs. 1, Buchst. f) – berechtigtes Interesse des JD Bozen-Land KDS, bei Dringlichkeiten Notfallkontakt erreichen zu können. Das Interesse des JD Bozen-Land KDS, im Bedarfsfall den Notfallkontakt erreichen zu können überwiegt dem Interesse des Notfallkontakts auf das Recht des Schutzes der Daten Ende des darauffolgenden Kalenderjahres (für die Ausstellung von Teilnahmebestätigungen; wegen Kontrollen der öffentlichen Hand bei Co-Finanzierungen) Onlineanmeldeprogramm läuft über einen angemieteten Server, der in Österreich belegen ist Art. 6, Abs. 1, Buchst. b) und c) iVm Art. 28 – Übermittlung erfolgt auf Grundlage eines Auftragsverarbeitungsvertrages
Externe Veranstalter Art. 6, Abs. 1, Buchst. c) – notwendig, sofern der JD KDS nur die Anmeldung über die Webseite ermöglicht, die Daten aber von den externen Veranstaltern verarbeitet werden
E-Mail der Eltern / der erziehungsberechtigten Personen Art. 6, Abs. 1, Buchst. f) – berechtigtes Interesse des JD Bozen-Land KDS, organisatorische Informationen (bspw. zum Programm, Hinweise, etc.) den Eltern / erziehungsberechtigten Personen papierlos zusenden zu können. Das Interesse des JD Bozen-Land KDS, organisatorische Mitteilungen hinsichtlich des Programms, an welchem das Kind / der Jugendliche teilnimmt, vorzunehmen überwiegt dem Recht auf Schutz der Daten der Eltern / erziehungsberechtigten Personen Die Daten werden für die Zusendung des Programmkatalogs für kommende Jahre gespeichert, um die Eltern / erziehungsberechtigten Personen über die nächsten Sommerprogramme zu informieren. Diese Daten werden bei Ausübung Recht auf Löschung gelöscht Onlineanmeldeprogramm läuft über einen angemieteten Server, der in Österreich belegen ist Art. 6, Abs. 1, Buchst. b) und c) iVm Art. 28 – Übermittlung erfolgt auf Grundlage eines Auftragsverarbeitungsvertrages
bei Co-Finanzierungen) Öffentliche Körperschaft (bspw. Familienagentur) Art. 6, Abs. 1, Buchst. c) – vom Gesetz ist die Durchführungen von Kontrollen seitens der öffentlichen Körperschaft vorgesehen und zum Zweck der Durchführung von Umfragen zur Qualität und Zufriedenheit des Dienstes mitteilen
Externe Veranstalter Art. 6, Abs. 1, Buchst. c) – notwendig, sofern der JD KDS nur die Anmeldung über die Webseite ermöglicht, die Daten aber von den externen Veranstaltern verarbeitet werden
Art. 6, Abs. 1, Buchst. c) – von den Förderkriterien der Provinz Bozen-Familienagentur für die Durchführung von Umfragen zur Einhaltung von Qualitätsstandards vorgesehen. Zwei Jahre nach Beendigung des Programms Autonome Provinz Bozen (Familienagentur) Art. 6, Abs. 1, Buchst. c): Die Förderkriterien der Autonomen Provinz Bozen sehen vor, dass diese Evaluierungen über die Einhaltung von Qualitätsstandards durchführen kann. Die Autonome Provinz Bozen wird bei den Teilnehmern Umfragen zur Qualität des angebotenen Programms durchführen.

8. Übersicht über die Verarbeitung von Gesundheitsdaten

Datensatzbezeichnung Rechtsgrundlage DSGVO – Zweck der Datenverarbeitung Geplante Löschung Externe Weitergabe? Zweck der Weiterleitung
Gesundheitsdaten (Allergien, Lebensmittelunverträglichkeiten, Medikamente) Art. 6, Abs. 1, Buchst. a) und d) sowie Art. 9, Abs. 1 – notwendig, um der Aufsichtspflicht nachzukommen; Schutz des Minderjährigen vor lebensbedrohlichen Situationen; Einwilligung der erziehungsberechtigten Personen notwendig Sechs Monate nach Beendigung des Programms Onlineanmeldeprogramm läuft über einen angemieteten Server, der in Österreich belegen ist Art. 6, Abs. 1, Buchst. b) und c) iVm Art. 28 – Übermittlung erfolgt auf Grundlage eines Auftragsverarbeitungsvertrages
Arzt / Sanitäter (im Bedarfsfall) Art. 6, Abs. 1, Buchst. d) – Schutz des Lebens
Gesundheitsdaten (Angaben zu physischer und/oder psychischer Beeinträchtigung) Art. 6, Abs. 1, Buchst. a) und d) sowie Art. 9, Abs. 1 – notwendig, um der Aufsichtspflicht nachzukommen; Schutz des Minderjährigen vor lebensbedrohlichen Situationen; Einwilligung der erziehungsberechtigten Personen notwendig Sechs Monate nach Beendigung des Programms Onlineanmeldeprogramm läuft über einen angemieteten Server, der in Österreich belegen ist Art. 6, Abs. 1, Buchst. b) und c) iVm Art. 28 – Übermittlung erfolgt auf Grundlage eines Auftragsverarbeitungsvertrages
Arzt / Sanitäter (im Bedarfsfall) Art. 6, Abs. 1, Buchst. d) – Schutz des Lebens
Gesundheitsdaten (ärztliches Attest, welches die Nichtteilnahme am Programm wegen Krankheit bestätigt) Art. 6, Abs. 1, Buchst. a) b) und d) sowie Art. 9, Abs. 1 – notwendig, um die Anzahlung für das Programm zurückzuerhalten; gerechtfertigte Auflösung des Vertrages; Einwilligung der erziehungsberechtigten Personen notwendig Nach Verifizierung seitens des JD Bozen-Land KDS, dass der Auflösungsgrund des Vertrages besteht // //
Gesundheitsdaten (Befund laut Art.3, Gesetz vom 05.02.1992 Nr. 104) Art.6, Abs. 1, Buchst. c) – notwendig um die Finanzierung zu erhalten und den gesetzlichen Bestimmungen zur Kontrolle nachzukommen Nach Ablauf der Kontrollfrist der öffentlichen Hand bei Co-Finanzierungen (bei Co-Finanzierungen) Öffentliche Körperschaft (bspw. Familienagentur) Art. 6, Abs. 1, Buchst. c) – vom Gesetz ist die Durchführungen von Kontrollen seitens der öffentlichen Körperschaft vorgesehen

9. Übersicht über die Verarbeitung der fakultativen personenbezogenen Daten

Datensatzbezeichnung Rechtsgrundlage DSGVO – Zweck der Datenverarbeitung Geplante Löschung Externe Weitergabe? Zweck der Weiterleitung
Vor- und Nachname für Öffentlichkeitsarbeit Art. 6, Abs. 1, Buchst. a) – Einwilligung der betroffenen Person (bzw. Eltern/erziehungsberechtigten Personen) notwendig, um deren Vor- und Nachnamen für die Öffentlichkeitsarbeit des JD Bozen-Land KDS zu verwenden Bei Veröffentlichungen in Medien bei Ausübung Recht auf Löschen; Löschvorgang muss für den JD Bozen-Land zumutbar sein Homepage des JD Bozen-Land, Newsletter des JD Bozen-Land, Hauseigene Veröffentlichungen, Lokale Printmedien, Soziale Medien Art. 6, Abs. 1, Buchst. a) – Einwilligung der betroffenen Person notwendig
Bild für Öffentlichkeitsarbeit Art. 6, Abs. 1, Buchst. a) – Einwilligung der betroffenen Person (bzw. Eltern/erziehungsberechtigten Personen) notwendig, um deren Lichtbild für die Öffentlichkeitsarbeit des JD Bozen-Land KDS zu verwenden Bei Veröffentlichungen in Medien bei Ausübung Recht auf Löschen; Löschvorgang muss für den JD Bozen-Land KDS zumutbar sein Homepage des JD Bozen-Land, Newsletter des JD Bozen-Land, Hauseigene Veröffentlichungen, Lokale Printmedien, Soziale Medien Art. 6, Abs. 1, Buchst. a) – Einwilligung der betroffenen Person notwendig
Name und Nachname und E-Mailadresse für Zusendung Newsletter JD KDS Art. 6, Abs. 1, Buchst. a) – Zusendung des Newsletters von JD KDS via E-Mail; Einwilligung der betroffenen Person notwendig (sofern Minderjährige Einwilligung der erziehungsberechtigten Personen notwendig) Nach Abmeldung vom Newsletter - -

10. Art der Speicherung

Der JD Bozen-Land KDS verarbeitet Deine personenbezogenen Daten in digitaler Form (elektronische Speicherung der Daten). Dabei gewährleistet der JD Bozen-Land KDS den größtmöglichen Schutz Deiner personenbezogenen Daten durch entsprechende technische und organisatorische Maßnahmen.

11. Mitteilung der Daten an Drittländer oder internationale Organisation

Es werden keine personenbezogenen Daten an einem Empfänger in einem Drittland oder einer internationalen Organisation übermittelt.

12. Auskunftsrecht

Du hast das Recht auf Auskunft über:

  • die Herkunft der personenbezogenen Daten;
  • den Zweck und die Modalitäten der Verarbeitung;
  • das angewandte System, falls die Daten elektronisch verarbeitet werden;
  • die wichtigsten Daten zur Identifizierung des Rechtsinhabers und der Verantwortlichen;
  • die Personen oder Kategorien von Personen, denen die personenbezogenen Daten übermittelt werden können oder die als im Staatsgebiet namhaft gemachte Vertreter, als Verantwortliche oder als Beauftragte davon Kenntnis erlangen können.

13. Weigerung

Solltest Du die notwendigen Daten nicht oder nicht zeitgerecht zur Verfügung stellen, kannst Du nicht an den Angeboten teilnehmen. Jedenfalls übernimmt der JD Bozen-Land KDS aus Deiner Weigerung wegen keine Haftungen, weder Dir noch Dritten gegenüber.

14. Recht auf Berichtigung, Löschung, „Vergessenwerden", Einschränkung und Widerspruch

Du hast das Recht auf Berichtigung oder Löschung, auch „Vergessenwerden" Deiner personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten. Ebenso hast Du ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung. Ein entsprechender Antrag kann formlos an den JD Bozen-Land KDS gestellt werden.

15. Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde

Du hast das Recht, bezüglich der Erhebung und Verarbeitung Deiner personenbezogenen Daten Beschwerde bei einer vom italienischen Staat hierfür bezeichneten Aufsichtsbehörde (dzt. italienische Datenschutzbehörde Garante per la protezione dei dati personali) zu erheben.

16. Aushändigung von Kopien

Du kannst eine Kopie Deiner vom JD Bozen-Land KDS erhobenen und verarbeiteten personenbezogenen Daten beantragen. Die Übermittlung der Kopien erfolgt grundsätzlich in elektronischer Form, außer Du beantragst ausdrücklich eine Aushändigung in Papierform. Werden weitere Kopien beantragt, so kann der JD Bozen-Land KDS ein angemessenes Entgelt hierfür in Rechnung stellen.

17. Recht auf Datenübertragbarkeit

Du hast das Recht, Deine personenbezogenen Daten, die Du dem JD Bozen-Land KDS zur Verfügung gestellt hast, in einem strukturierten, gängigen und lesbaren Format zu erhalten. Ebenso hast Du das Recht, dass Deine Daten einer anderen, von Dir bezeichneten Person, ohne Behinderung übermittelt werden.

18. Verarbeitung von Gesundheitsdaten

Für die Teilnahme am Sommerprogramm ist die Verarbeitung von Gesundheitsdaten notwendig. Da es sich hierbei um besonders schützenswerte Daten handelt, ist die Einwilligung der Eltern / erziehungsberechtigten Personen notwendig. Mittels Anklicken des entsprechenden Buttons auf der Anmeldeseite willigen Sie ein, dass die Gesundheitsdaten in Punkt 8 für die dort genannten Zwecke verwendet werden können.

19. Öffentlichkeitsarbeit – Fakultative Einwilligung

Es ist ein Anliegen des JD Bozen-Land KDS, seine Tätigkeit auch der Öffentlichkeit vorzustellen. Da die Erfüllung dieses Anliegens nicht notwendig für die Teilnahme am Jugendtreff ist, bedarf es einer ausdrücklichen Einwilligung seitens der erziehungsberechtigten Personen. Mittels Anklicken des entsprechenden Buttons auf der Anmeldeseite willigen Sie ein, dass Ihr Name und Ihr Nachname sowie Ihr Lichtbild für die in Punkt 9 genannten Zwecke in den dort genannten Medien verwendet werden können.